
- Habeck scheitert vor Gericht
Das Amtsgericht Passau hat entschieden, dass man den notorisch klagefreudigen Ex-Minister Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnen darf. Ein Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit und eine Art Geschenk zum 76. Geburtstag des Grundgesetzes.
Es gibt Tage im Kalender, die so sehr mit Bedeutung aufgeladen sind, dass sie jeder kennt – der 27. Januar gehört dazu, der 17. Juni und der 9. November ohnehin. Aber der 23. Mai? Was soll damit sein? Fast niemand weiß, dass an diesem Tag im Jahre 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde. Heute ist der 23. Mai und damit Geburtstag des Grundgesetzes. Auf X posten einige Politiker pflichtschuldig Kacheln, auf denen Artikel 1 betont wird: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Manche lassen diesen Satz sogar in verschiedenen Sprachen aufsagen, was ein wenig nach „Sendung mit der Maus“ klingt und eine tiefere Botschaft vermitteln soll: Wo auch immer du herkommst, deine Würde ist unantastbar. Gut zu wissen.
Politiker der Grünen gehören zu den Eifrigsten unter den Wenigen, die sich um den 23. Mai verdient machen. Keine andere Partei schickt zum Verfassungstag so viele Kacheln auf Reisen. Wobei es zugleich den Eindruck macht, als ob auch keine andere Partei so viele sensible Mitglieder hat. Vor allem Robert Habeck scheint in dem Maße dünnhäutiger geworden zu sein, in dem er politisch aufgestiegen ist. Immerhin bis zum Posten des Vizekanzlers hat er es geschafft. Nun mögen die Grünen zwar das Grundgesetz feiern, doch in Wahrheit scheinen sie ein Problem mit dem selbstbewussten Bürger zu haben, den die Verfassung sich vorstellt und wofür sie ihn mit allerlei Abwehrrechten gegen den Staat ausgestattet hat.
Auch Annalena Baerbock zeigte eine große Leidenschaft für Strafanzeigen
Robert Habeck stellte allein ab April 2023 mehr als 700 Anzeigen wegen Hassrede. Wie das konkret aussehen konnte, zeigte sich im mittlerweile berühmten „Schwachkopf“-Fall. Ein Rentner hatte eine Fotomontage im Internet hochgeladen, auf der das erwähnte Wort mit dem Wirken des damaligen Wirtschaftsministers verbunden wurde. Für Habeck war das zu viel. Er stellte Strafanzeige, und der Staat führte eine Hausdurchsuchung durch. Weniger als dieser massive Eingriff in die Privatsphäre des Rentners war offenbar keine Option gewesen. Auch Annalena Baerbock zeigte eine große Leidenschaft für Strafanzeigen. Unter anderem erwischte es einen X-User, der sie als „schlechteste Außenministerin der Welt“ bezeichnet hatte. Für die am besten fotografierte und (auf Staatskosten) gestylte Außenministerin der Welt ging das zu weit. Am Ende akzeptierte der Mann ein Gerichtsurteil, das ihn unter anderem zur Zahlung von 9600 Euro Strafe verdonnerte.
Die Grünen scheinen mit der größten Unbefangenheit aller Parteien den Staat gegen Bürger anzusetzen, aber sie führen nur einen beschämenden Trend fort, dem sich unter anderem auch Nancy Faeser angeschlossen hat. Sie ließ wegen einer erschütternd harmlosen Fotomontage, auf der sie ein Plakat mit den Worten „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hält, sogleich gegen den Verantwortlichen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg – auch in so manch anderem Fall der weiße Ritter, der zur Rettung einer verletzten Politikerehre herbeigeeilt kam, etwa im Fall der „schlechtesten Außenministerin der Welt“ und dem „Schwachkopf“-Posting – erwirkte vor dem Amtsgericht eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen Verleumdung.
Menschen, die mit wachsender Machtfülle immer aggressiver auf Kritik reagieren
Wenn mächtige Politiker nichts Besseres zu tun haben, als Unmutsäußerungen der Bürger mit fast schon neurotischer Gereiztheit verfolgen zu lassen, geht etwas im Verhältnis zwischen Politik und Bevölkerung in die Brüche. Politische Entscheidungen betreffen jeden, und darum sollte es sich von selbst verstehen, dass auch übertriebene Unmutsäußerungen mit Gleichmut hingenommen werden – natürlich hat alles seine Grenzen, die sind aber bei Gewaltaufrufen erreicht und längst noch nicht bei einem Schwachkopf-Posting. Man sollte misstrauisch gegenüber Menschen sein, die mit wachsender Machtfülle immer aggressiver auf Kritik reagieren. Baerbock und Habeck stehen idealtypisch für diese neue Art von Politikern, die größte Machtfülle mit fehlender Souveränität verbinden.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Wenn die Bürger zunehmend Angst haben müssen, sich auch polemisch oder satirisch über die großen Entscheider in Berlin zu äußern, verliert das Land ein Stück seiner Freiheit, seiner Debatten- und Streitfähigkeit. Umso erfreulicher ist ein Urteil, das gerade das Amtsgericht Passau gesprochen hat. Dort hat – mal wieder – Robert Habeck gegen einen Bürger geklagt, der ihn in einem X-Beitrag als „Vollidiot“ bezeichnet hatte. Ganz genau hatte er über den damaligen Vizekanzler und Wirtschaftsminister geschrieben: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet“. Das Gericht hielt diese Schmähkritik für legitim, die somit von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Richtig so. Vielleicht sollten die Grünen am nächsten 23. Mai weniger auf Artikel 1 hinweisen als auf Artikel 5, der da lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Es gibt in ihrer eigenen Partei zu viele Kandidaten, die sich mit diesem Artikel schwerer tun, als man es von Demokraten erwarten sollte.
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Was ist mit unserem Land bloß los????
Wie kann man sich von einer Politikerriege nur so hinter die Fichte führen lassen? Und die Justiz & Souverän macht mit. Dafür ist der Justizapparat in Bamberg übrigens bestens bekannt. Und besonders eine Person in diesem Apparat sticht hier gewaltig hervor. Aber ich halte mich hier lieber zurück, sonst werde ich verdammt ärgerlich.
Normalerweise würde ich sehr viel lieber unserem Grundgesetz zum 76. Geburtstag gratulieren.
Aber unser GG wird aktuell sehr viel & unnötig missbraucht. Das ist wirklich sehr bedauerlich!!!!!
Wann hört das endlich auf??????
2029 - 😉 [oder eher...]
Das Urteil war längst überfällig und der Paragraph 188 gehört abgeschafft.
Juchhuuu, man darf wieder die Wahrheit aussprechen. Welch ein Meilenstein!!!
Kinderbuchautor und Vollidiot das geht nicht zusammen, damit beleidigt man einen Vollidioten
So wunderschön wie heute!
Die Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen, dann muss die Beschwerdekammer des Landgerichtes entscheiden. Das kann bis zum BVerfG gehen. Und ich traue den weisungsgebundenen und manchem sicher grün-rot verseuchten karrieregeilen Staatsanwalt zu, dass er Beschwerde einlegt. Und ich möchte nicht wissen, wie man mit dem abtrünnigen Amtsrichter umgeht, der sich gewagt hat, die Meinungsfreiheit doch tatsächlich grundgesetzkonform und der Rechtsprechung des BVerfG angemessen auszulegen. Und Ihr Jubel ist erst dann ein Siegesjubel, wenn sowohl die Haftstrafe als auch das letzte Urteil wegen des Vollidioten höchstrichterlich im Sinne des GG ergangen ist.
Das habe ich nicht mehr zu hoffen gewagt.
Danke, ich hoffe Herr Habeck hat eine schöne Zukunft, auch ohne
die absolute Bewunderung des
Deutschen Volkes!
Was ich politisch für nicht tragbar halte ist, dass es verboten sein soll, jemanden als Vollidioten zu bezeichnen, aber erlaubt (oft unterstützt), andere als Rassisten zu bezeichnen. "Rassist" scheint mir eine der schlimmsten Zuschreibungen zu sein, die man Menschen entgegen schleudern kann. Es ist praktisch eine totale Abwertung, der Ausdruck, dass man diese Menschen in keiner Weise mehr tolerieren und nach allen Kräften aus der Gesellschaft entfernen will (ich hoffe doch sehr, dass Alle Rassisten nach Kräften aus der Gesellschaft entfernen wollen).
Inzwischen scheint alles nur noch tiefste Erschütterung zu sein und die Angst, dass "die Anderen" alles überrennen.
Bei dem "Rassismus", der nicht darauf abzielt Menschen in Ketten zu legen, sondern wie immer in Demokratien staatliche Mittel, Gruppen und individuelles Verhalten zu steuern sind, sollte der Staat gegenüber Aussagen neutraler sein. Das Handeln entscheidet dann natürlich zu Gunsten oder Ungunsten bestimmter Gruppen.
die zu denen gehören, welche die meisten Anzeigen gegen ihre Kritiker erstattet haben,
erst mal weg sind vom Hauptfenster.
Beide waren für mich in ihrer mimosenhaften Beschränktheit kaum noch zu ertragen.
Eine Frau Strack-Zimmermann, die das Anzeigen von unliebsamen Mitbürgern zu einem regelrechten Geschäftsmodell ausgebaut hat, zieht allerdings im Hintergrund noch immer ihre Strippen.
Diese Frau keilt aus, was das Zeug hält.
Kein Wunder, daß sie eine Waffenlobbyistin ist.
Ob ich sie wohl "Flintenweib" nennen darf, ohne angezeigt zu werden???
Warten wir's ab.
Habeck soll ja Berufung eingelegt haben. Wenn die scheitert, muss im Bundestag dringend ein zusätzlicher Absatz 1 a in § 188 StGB eingefügt werden: "Dasselbe gilt, wenn sich ein Bürger, der selbst kein politisches Amt innehat, bei einer Begegnung mit einem Amtsträger oder Abgeordneten nicht oder nicht gebührend tief verneigt."
Die Kritiker müssten etwas intelligenter mit Bild und Text umgehen. Z.B. im Zusammenhang mit Habecks Schwarzkopf-Foto schreiben:
Überempfindlich? Quatsch. Schwachkopf? Nöö.
Vollidiot!!!!